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Für Sie die
Nürnberger Elternfragebögen
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Bürgerstiftung Erlangen

 


5. Diagnostik:

Ist ein Intelligenztest erforderlich?

Die diagnostischen Leitlinien der WHO fordern für die Diagnose einer Dyskalkulie eine eindeutig unterdurchschnittliche Rechenleistung im Verhältnis zur Intelligenz. Dies hätte zur Folge, dass sowohl ein Intelligenztest, als auch ein standardisierter Rechentest notwendig ist.
Nachdem zurzeit in Deutschland die Dyskalkulie schulisch und medizinisch nicht als eigenständiges Krankheitsbild mit entsprechend finanzierter Förderung anerkannt ist, besteht aus Kostengründen kein Bedarf für die Durchführung eines Intelligenztests.

Für die praktische Frage der Früherkennung und der Förderung liefert ein Intelligenztest wenig praktische Hinweise. Einzig ein signifikant schwacher Handlungsteil im HAWIK – R oder im HAWIK III  würde eine Rechenschwäche theoretisch bestätigen, ohne aber  bedeutungsvolle Hinweise für eine Förderung zu liefern.
Ab Schulalter kann die Durchführung eines IQ-Tests aber wertvolle Hinweise über die geeignete / weitere Schullaufbahn des betroffenen Kindes geben.

Notwendige testdiagnostische und informelle Abklärungen:
a) Körperwahrnehmung in Verbindung mit Lateralität
    z.B. MOT, KTK, Gezielte Sensorische Integrationsbeobachtung, HDT, Feinmotorik

b) Visuelle und auditive Wahrnehmung
    z.B. DTVP – II, auditive Merkfähigkeit

c) Visuelle und auditive Wahrnehmung in Verbindung mit kognitionsstützenden und seriellen
    Wahrnehmungsleistungen
    z.B. OTZ, ZAREKI

 

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