Im Rahmen unserer ergotherapeutischen Tätigkeit setzen wir bei einem Apallischen Syndrom hauptsächlich folgende Therapiekonzepte ein:

Das Bobath - Konzept
Das Bobath - Konzept ist als ganzheitliches 24 - Stunden Konzept angelegt.
Das Ziel ist dabei eine verbesserte Körperwahrnehmung, der Aufbau von physiologischen Bewegungsabläufen, die Erarbeitung selektiver Bewegungen sowie Gleichgewichtsreaktionen und die Normalisierung des Muskeltonus.
Um das jeweils vorhandene Potential des Betroffenen bestmöglich unterstützen zu können, sollte auch die ergotherapeutische Behandlung nach Bobath zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen.
Die Behandlung umfasst die Anbahnung und das Wiedererlernen von Bewegungen und Funktionen mit dem Ziel, wieder eine größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen.
Die Einbeziehung der Angehörigen und der angrenzenden Fachdienste ist wichtiger Bestandteil des Konzeptes.

weiterführende Informationen zum Bobath-Konzept

F. O. T .T. nach Kay Coombes
Die Therapie des Facio-Oralen Trakts basiert auf dem Bobath-Konzept und ist bei allen neurologisch bedingten Störungen des Gesicht- Mund- Bereiches anwendbar.
Die Behandlung umfasst die Koordination von Haltung, Atmung, Stimmgebung, Nahrungsaufnahme, Schlucken und Mundhygiene. F.O.T.T. versteht sich als alltagsbegleitende Therapie in Verbindung mit einer engen Zusammenarbeit mit den Angehörigen und der Pflege.

weiterführende Informationen zu F.O.T.T.


Basale Stimulation

Das Konzept der Basalen Stimulation findet bei schwerst beeinträchtigten Menschen Anwendung.
Denn auch diese Menschen haben das elementare Bedürfnis nach Wahrnehmung, Bewegung und Kommunikation.
Die Therapeutin bietet dem Patienten Tätigkeiten an (z.B. Umlagerung, Berührung mit verschiedenen Materialien) und wartet nach dem ersten Impuls die Reaktion des Patienten ab. Diese Reaktionen werden im weiteren Handeln berücksichtigt.
Basale Stimulation wird in der Regel in Kombination mit anderen Therapiekonzepten eingesetzt. Angehörige können diese Form der Therapie mit übernehmen.                    
 

Hausbesuch
Sollte es Ihnen, bzw. Ihrem Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die notwendige ergotherapeutische Behandlung in den Praxisräumen durchführen zu lassen, so führen wir selbstverständlich regelmäßige Hausbesuche durch. Dies gilt auch bei einem vorhandenen Wohnsitz in einem Pflegeheim.
Auf der ärztlichen Verordnung muss dafür der notwendige Hausbesuch gekennzeichnet sein.
 



Bei vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten
von allen Krankenkassen übernommen.


Bei Verordnungsfragen wenden Sie sich vertrauensvoll
an uns - auch für die erste Verordnung !

 

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